Gesundheitskosten belasten weiterhin

«Viele Menschen müssen jeden Monat abwägen, welche Rechnungen sie bezahlen können»

Im Kanton Schaffhausen steigen die Krankenkassenprämien 2027 um 6,4 Prozent. Damit verzeichnet der Kanton im schweizweiten Vergleich den zweithöchsten prozentualen Prämienanstieg. Die mittlere Monatsprämie über alle Altersklassen beträgt neu 401.20 Franken*. Wie sich diese Entwicklung auf Menschen mit knappem Budget auswirkt, erzählt Daniela Tuchschmid, Geschäftsstellenleiterin der Winterhilfe Schaffhausen, im Interview.

Wie wirken sich die steigenden Krankenkassenprämien auf die Menschen aus, die ihr unterstützt?

Die erneute Erhöhung der Krankenkassenprämien wird einkommensschwache Haushalte zusätzlich belasten. Besonders betroffen sind aus meiner Sicht Menschen, die bereits heute nur knapp über dem Existenzminimum leben und über wenig oder keine finanziellen Reserven verfügen.

Gerade bei Familien können sich höhere Prämien deutlich bemerkbar machen. Zusammen mit den hohen Wohnkosten, den teilweise erheblich gestiegenen Nebenkosten und den allgemein höheren Lebenshaltungskosten führt dies dazu, dass für andere notwendige Ausgaben immer weniger finanzieller Spielraum bleibt.

Wir stellen in unserer täglichen Arbeit seit mehreren Jahren fest, dass immer mehr Menschen Schwierigkeiten haben, ihre laufenden Kosten zu decken. Besonders häufig begegnen uns Haushalte, deren Einkommen zwar grundsätzlich für den Lebensunterhalt ausreichen sollte, die aber kaum finanziellen Spielraum für zusätzliche oder unerwartete Ausgaben haben.

Die Krankenkassenprämien stellen dabei einen erheblichen Belastungsfaktor dar. Steigen die Fixkosten weiter, müssen diese Haushalte zwangsläufig an anderer Stelle sparen oder können einzelne Rechnungen nicht mehr begleichen. Dabei sind auch die Krankenkassenprämien selbst betroffen. Viele Menschen müssen jeden Monat abwägen, welche Rechnungen sie bezahlen können und welche sie zurückstellen müssen. So bleiben teilweise auch existenziell wichtige Rechnungen unbezahlt. Die Folge sind zunehmende Schulden, beispielsweise bei den Krankenkassen oder bei der/m Vermieter/in.

Wie entwickelt sich die Nachfrage nach Unterstützung und welche Rolle spielen die steigenden Prämien dabei?

Ja, ich gehe davon aus, dass sich die höheren Krankenkassenprämien auch auf die Nachfrage nach Unterstützung auswirken werden.

Wir verzeichnen bereits seit mehreren Jahren eine steigende Zahl von Gesuchen. Im vergangenen Geschäftsjahr gingen bei uns 331 Gesuche ein, rund 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

Die stetig steigenden Fixkosten belasten das ohnehin knappe Haushaltsbudget zusätzlich. Dadurch fehlt schliesslich das Geld für andere notwendige Ausgaben. Eine einzelne Ursache für finanzielle Notlagen lässt sich in unserer täglichen Arbeit deshalb oftmals gar nicht isolieren.

Aus meiner Erfahrung entstehen finanzielle Notlagen meist durch das Zusammenspiel verschiedener Belastungen. Die erneute deutliche Prämienerhöhung verschärft diese Situation zusätzlich.

Wie funktioniert die individuelle Prämienverbilligung im Kanton Schaffhausen und wo liegen aus eurer Sicht die Herausforderungen?

Die individuelle Prämienverbilligung wird im Kanton Schaffhausen durch das Sozialversicherungsamt abgewickelt. Der Anspruch richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen. Für die Berechnung werden das anrechenbare Einkommen, die Vermögensverhältnisse sowie die vom Kanton festgelegten Richtprämien berücksichtigt.

Für die Berechnung werden grundsätzlich die Steuerwerte von vor zwei Jahren herangezogen. Das kann insbesondere für Personen problematisch sein, deren Einkommen sich zwischenzeitlich deutlich verschlechtert hat.

Die IPV muss grundsätzlich beantragt werden. Personen, die aufgrund ihrer Steuerdaten voraussichtlich anspruchsberechtigt sind, erhalten ein Antragsformular zugestellt. Wer kein Formular erhält, muss selbst aktiv werden. Die ordentliche Antragsfrist endet jeweils am 30. April. Die Prämienverbilligung wird direkt an die Krankenkassen ausbezahlt.

Aus meiner Sicht reicht die Prämienverbilligung nicht in allen Fällen aus, um einkommensschwache Haushalte genügend zu entlasten. Besonders schwierig ist die Situation für Menschen, die knapp über bestimmten Anspruchsgrenzen liegen oder nur eine geringe Verbilligung erhalten.

Hinzu kommt die Frage, ob tatsächlich alle anspruchsberechtigten Personen die Prämienverbilligung beziehen. Ich erlebe immer wieder, dass Gesuchstellende nicht wissen, dass sie eine IPV beantragen können, oder nicht ausreichend darüber informiert sind, wie die Antragstellung funktioniert. Das zuständige Departement vertritt die Haltung, dass beim Bezug staatlicher Leistungen ein Mindestmass an Mitwirkung verlangt werden kann. Ich finde allerdings gerade die erstmalige Antragstellung für Personen mit sprachlichen Schwierigkeiten anspruchsvoll. Nicht alle sind in der Lage, ein solches Formular ohne Unterstützung korrekt auszufüllen.

Erschwerend kommt hinzu, dass die IPV nicht jederzeit beantragt werden kann, sondern die ordentliche Antragsfrist bereits Ende April des laufenden Jahres endet.

Auch dauert es teilweise einige Zeit, bis die Anträge bearbeitet sind. Dies kann dazu führen, dass Betroffene zu Beginn des Jahres während mehrerer Monate zunächst die vollen Krankenkassenprämien bezahlen müssen, was das ohnehin knappe Budget zusätzlich belastet.

Was bedeutet das für die finanzielle Entlastung der Haushalte im kommenden Jahr?

In welchem Umfang die steigenden Prämien im Jahr 2027 durch entsprechend angepasste Richtprämien und höhere Prämienverbilligungen aufgefangen werden, kann ich derzeit noch nicht abschliessend beurteilen. Eine zusätzliche finanzielle Entlastungsmassnahme speziell aufgrund des starken Prämienanstiegs 2027 ist mir bislang nicht bekannt.

Medienmitteilung der Winterhilfe Schweiz vom 2. November 2026

 

* Quelle: Kantonale monatliche mittlere Prämien über alle Altersklassen 2026/2027 der oblig. Krankenpflegeversicherung inkl. Wahlfranchisen und Modelle