Die Winterhilfe Thurgau erhält keine Subventionen und ist somit auf Spenden von Privatpersonen und Unternehmen angewiesen, um rasch und nachhaltig Benachteiligten zu helfen.
Ihre Spende erreicht uns über folgendes Konto:
PC-Konto 85-1615-6 / IBAN CH45 0900 0000 8500 1615 6
Winterhilfe Thurgau, Postfach, 8500 Frauenfeld
Ihre Spenden sind steuerabzugsberechtigt.
Einzahlungsscheine können unter:
thurgau@winterhilfe.ch oder 078 870 40 16 bestellt werden.
Viele Hinterbliebene verzichten auf Blumen und Kränze und machen von der Möglichkeit Gebrauch, im Andenken an die Verstorbenen um eine Spende zu Gunsten der Winterhilfe Thurgau zu bitten.
Mit einer Trauerspende können wir armutsbetroffene Menschen in unserem Kanton direkt unterstützen. Wir verdanken die Spenden falls ein Vermerk, der Name des Verstorbenen und die Traueradresse auf dem Einzahlungsschein oder dem Zahlungsnachweis ersichtlich sind. Die Trauerfamilie erhält einen Auszug der eingegangenen Spenden.
Mit einem Vermächtnis zugunsten der Winterhilfe Thurgau können Sie auch nach Ihrem Ableben sinnvoll bedürftige Menschen unterstützen. Wenn Sie sich dazu entschliessen, uns auf diesem Wege eine Spende zukommen zu lassen, ist eine Beratung durch eine juristische oder treuhänderische Fachperson zu empfehlen.
Leider können wir aus logistischen Gründen keine Sachspenden wie Kleider, Möbel etc. entgegennehmen. Die Winterhilfe Schweiz, Clausiusstrasse 45, 8006 Zürich (Telefon 044 269 40 50 oder info@winterhilfe.ch), nimmt gerne Ihre Kleiderspende zur Weiterverteilung an Menschen in Not in der Schweiz entgegen. Für Mobiliar und ähnliches empfehlen wir Ihnen, sich an ein gemeinnütziges Brockenhaus zu wenden.
Wir danken für Ihr Verständnis.