Dringliche finanzielle Notlagen werden mit Unterstützungsleistungen wirksam überbrückt und knappe Haushaltsbudgets gezielt entlastet. Die Mittel der Winterhilfe werden wie folgt eingesetzt:
Übernahme von Rechnungen (Franchise und Selbstbehalt nach Abrechnung der Krankenkasse, Krankenkassenprämien, Nebenkostenabrechnungen, Strom, Miete, Kinderbetreuung, Musik- und Sportkurse u.a.)
Einschränkungen: Die Winterhilfe Luzern gewährt keine Darlehen, übernimmt keine Kosten für Steuerrechnungen, Anwaltskosten, Rückzahlung von Krediten, Bussen, Mahnspesen, Gebühren sowie Schulden.
Sozialhilfebeziehende reichen die Gesuche über den Sozialdienst, Rentenbeziehende über die Beratungsstellen (Pro Infirmis, Pro Senectute) ein. Direktanfragen sind nur möglich von Personen, die keine Unterstützung durch die öffentliche Hand (Sozialhilfe, Renten) erhalten. Jede Anfrage muss mittels Gesuchsformular eingereicht werden. Das Gesuch muss vollständig sein und folgende Unterlagen enthalten:
Bitte unbedingt beachten: Die Gesuche können nur geprüft werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Bei Bettenbestellungen benötigen wir als Einkommensnachweis immer ein aktuelles Sozialhilfebudget oder eine aktuelle IV-/EL-Verfügung.
Winterhilfe Luzern
Fini Seeholzer
Zentralstrasse 19
6036 Dierikon
Telefon 079 912 95 36
luzern@winterhilfe.ch
Winterhilfe Luzern
Kleiderhilfe
Mätteliweg 2
6235 Winikon
Telefon 079 530 39 13
kleider.luzern@winterhilfe.ch
Menschen in Not in unserer Nähe brauchen unsere Unterstützung. Wie Sie helfen können erfahren Sie auf unserer Spenden-Seite.