Dringliche finanzielle Notlagen werden mit Unterstützungsleistungen wirksam überbrückt und knappe Haushaltsbudgets gezielt entlastet. Die Mittel der Winterhilfe werden wie folgt eingesetzt:
Einschränkungen: Die Winterhilfe Glarus gewährt keine Darlehen, übernimmt keine Kosten für Steuerrechnungen, Anwaltskosten, Rückzahlung von Krediten, Bussen, Mahnspesen, Gebühren sowie Schulden.
Sozialhilfebeziehende reichen die Gesuche über den Sozialdienst, Rentenbeziehende über die Beratungsstellen (Pro Infirmis, Pro Senectute) ein. Direktanfragen sind nur möglich von Personen, die keine Unterstützung durch die öffentliche Hand (Sozialhilfe, Renten) erhalten. Jede Anfrage muss mittels Gesuchsformular eingereicht werden. Das Gesuch muss vollständig sein und folgende Unterlagen enthalten:
Situationsbeschrieb mit dem Grund der Notlage, Zweck und Umfang der beantragten Leistung, einem Finanzierungsplan bei hohen ausstehenden Kosten
Bitte unbedingt beachten: Die Gesuche können nur geprüft werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Bei Bettenbestellungen benötigen wir als Einkommensnachweis immer ein aktuelles Sozialhilfebudget oder eine aktuelle IV-/EL-Verfügung.
Menschen in Not in unserer Nähe brauchen unsere Unterstützung. Wie Sie helfen können erfahren Sie auf unserer Spenden-Seite.