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Über den Tod hinaus für Bedürftige in der Schweiz



Mit einem Legat (Vermächtnis) zugunsten der Winterhilfe Schweiz oder einer Erbeinsetzung können Sie auch nach Ihrem Ableben Zeichen der Hoffnung setzen. Die Winterhilfe verwendet Legate mit grossem Respekt im Sinne der Legatgeberin oder des Legatgebers.

Wenn Sie die Winterhilfe in Ihrer Erbschaft berücksichtigen möchten, müssen Sie dies in Ihrem Testament festhalten. Das Merkblatt «Legate» der Stiftung ZEWO hilft mit nützlichen Hinweisen weiter.



Wenn Sie Fragen zu Ihrem Testament haben oder sich unsicher fühlen, können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an den Zentralsekretär der Winterhilfe wenden. Wir freuen uns über Ihre Kontaktnahme und helfen Ihnen gerne, eine Ihren Vorstellungen entsprechende Lösung zu finden.


Regina Hunziker-Blum
Zentralsekretärin Winterhilfe Schweiz
Clausiusstrasse 45
8006 Zürich

Direktwahl: 044 269 40 53
regina.hunziker@winterhilfe.ch