Finanzielle HilfeDie Winterhilfe überbrückt gezielt finanzielle Notlagen, damit die Gesuchssteller in die Lage versetzt werden, sich aus eigener Kraft zu helfen. Unterstützt werden Alleinstehende und Familien, welche nahe am sozialen Existenzminimum leben. Die Hilfe darf jedoch nicht die Sozialleistungen der öffentlichen Hand ersetzen. Hingegen soll sie die staatlichen Leistungen gezielt ergänzen. Die Winterhilfe leistet im Übrigen keine Dauerhilfe. | Durch folgende Hilfeleistungen werden finanzielle Engpässe überbrückt:
Die Gesuchssteller können sich persönlich bei den Organen der Winterhilfe in den Kantonen, Bezirken oder Gemeinden melden, oder das Gesuch kann von einer privaten Institution, einer amtlichen Stelle oder von Drittpersonen eingereicht werden. Das Vorgehen ist in den Richtlinien für die Unterstützungstätigkeit (PDF) der Winterhilfe geregelt. Aus den Richtlinien können auch die bei Gesuchen benötigten Angaben und die Voraussetzungen für den Bezug der Hilfeleistungen entnommen werden. |



