Hilfe für Menschen in Not



Ziel der Winterhilfe ist es, die Auswirkungen der Armut in der Schweiz zu lindern und Notlagen zu überbrücken. Die Winterhilfe greift da ein, wo die öffentlichen Hilfeleistungen nicht beansprucht werden können oder nicht ausreichen. Menschen, die oft kaum mehr ein noch aus wissen, hilft unser Hilfswerk mit folgenden punktuellen Unterstützungsleistungen aus der ärgsten Bedrängnis:



Daneben steht die Winterhilfe durch gezielte Hilfsaktionen Opfern von Naturkatastrophen bei, welche z.B. durch Lawinen- oder Hochwasserschäden in eine existenzielle Notlage geraten sind. Wenn es die Finanzlage erlaubt, unterstützt die Winterhilfe ausserdem Projekte gemeinnütziger Organisationen, welche den Zielsetzungen der Winterhilfe entsprechen. Dabei geht es um Projekte und Institutionen wie Kinderkrippen, Mütter- und Familienzentren, Frauenhäuser usw.

In jährlich mehr als 6'000 Fällen steht die Winterhilfe 15'000 Menschen, darunter 6'500 Kindern in Not tatkräftig bei.

Das Vorgehen und die Voraussetzungen für den Bezug von Hilfeleistungen sind in den Richtlinien für die Unterstützungstätigkeit (PDF) der Winterhilfe geregelt. Die Winterhilfe lässt sich in ihrer Hilfsarbeit von Grundsätzen (PDF) leiten, die für die gesamte Winterhilfe gelten. Verständnis für die schwierige Lage von Menschen, welche in finanziell knappen Verhältnissen leben, soll die Grundhaltung aller Winterhilfe-Mitarbeitenden sein.