Achtung: Die Winterhilfe Zug nimmt keine direkten Hilfsgesuche entgegen. Gesuche können ausschliesslich über die Sozialbehörden oder anerkannte Hilfsorganisationen eingereicht werden.
Dringliche finanzielle Notlagen werden mit Unterstützungsleistungen wirksam überbrückt und knappe Haushaltsbudgets gezielt entlastet. Die Mittel der Winterhilfe werden wie folgt eingesetzt:
Einschränkungen: Die Winterhilfe Zug gewährt keine Darlehen, übernimmt keine Kosten für Steuerrechnungen, Anwaltskosten, Rückzahlung von Krediten, Bussen, Mahnspesen, Gebühren sowie Schulden.
Achtung: Die Winterhilfe Zug nimmt keine direkten Hilfsgesuche entgegen. Gesuche können ausschliesslich über die Sozialbehörden oder anerkannte Hilfsorganisationen eingereicht werden.
Das Gesuch muss vollständig sein und folgende Unterlagen enthalten:
Bitte unbedingt beachten: Die Gesuche können nur geprüft werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Bei Bettenbestellungen benötigen wir als Einkommensnachweis immer ein aktuelles Sozialhilfebudget oder eine aktuelle IV-/EL-Verfügung.
Menschen in Not in unserer Nähe brauchen unsere Unterstützung. Wie Sie helfen können erfahren Sie auf unserer Spenden-Seite.