Die Winterhilfe Aargau überbrückt dringende finanzielle Notlagen mit Unterstützungsleistungen wirksam und entlastet somit gezielt knappe Haushaltsbudgets. Unsere Leistungen werden in der Regel einmalig ausgerichtet. Menschen im Kanton Aargau, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, reichen das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular inklusive Beilagen ein.
Die Winterhilfe Aargau übernimmt Beiträge an Aus- und Weiterbildungen für Frauen und Männer in bescheidenen finanziellen Verhältnissen ohne Erstausbildung oder ohne eine am Arbeitsmarkt gefragte Ausbildung sowie an Weiterbildungen in der aufbauenden Linie.
Die Winterhilfe Kanton Aargau gewährt keine Darlehen, übernimmt keine Kosten für Steuerrechnungen, Anwaltskosten, Rückzahlung von Krediten, Bussen, Mahnspesen, Gebühren sowie Schulden.
Für die Winterhilfe Aargau ist das soziale Existenzminimum massgebend, welches auch die Teilhabe der Betroffenen am Erwerbs- und Sozialleben umfasst. Im weiteren richten wir unsere Unterstützungstätigkeit nach den Grundsätzen und Richtlinien der Winterhilfe Schweiz.
Bitte lesen Sie das Merkblatt zur Gesuchseinreichung aufmerksam durch. Bei Fragen steht Ihnen die Winterhilfe Aargau gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an 078 972 41 61 oder schreiben Sie uns eine Mail.
Das ausgefüllte Gesuch senden Sie bitte mit den nötigen Unterlagen an:
Winterhilfe Aargau
Ahornweg 10
8956 Killwangen