français Winterhilfe Schweiz

Unsere Leistungen



Dringliche finanzielle Notlagen werden mit Unterstützungsleistungen wirksam überbrückt und knappe Haushaltsbudgets gezielt entlastet.

Die Mittel der Winterhilfe werden wie folgt eingesetzt:

  • Übernahme von Rechnungen (z. B. Brillen, Krankenkasse, Strom, Selbstbehalte Arztrechnungen, Mieten)
  • Beiträge an hohe Kosten mit vorliegendem Finanzierungsplan (z. B. Zahnarztrechnungen, Beiträge an Ausbildungen)
  • Abgabe von Einkaufsgutscheinen
  • Abgabe von neuen Betten inkl. Kissen, Duvets und Anzüge oder Einzelartikel für Betten (Matratzen, Bettgestell u.a.)
  • Abgabe von Kleidergutscheinen, Versand von Kleiderpaketen
  • Vermittlung von Reka-Familienferien für CHF 100.-- an Familien und allein erziehende Eltern, welche nahe am Existenzminimum leben

Zudem gibt die Winterhilfe Kanton Bern Empfehlungen über weiterführende Unterstützungsmöglichkeiten ab und vermittelt an spezialisierte Fachstellen. Sie nimmt jedoch selber keine Fachberatungen vor.


Einschränkungen:

Die Winterhilfe Kanton Bern gewährt keine Darlehen, übernimmt keine Kosten für Steuerrechnungen, Anwaltskosten, Reisen ins Ausland, Rückzahlung von Krediten, Bussen, Mahnspesen, Gebühren sowie Schulden.

Bei der Gesuchseinreichung durch eine spezialisierte Beratungsstelle kann sich die Winterhilfe im Sinne einer Ausnahme an Schuldensanierungen beteiligen.

 

Unsere Betten



Bettgestell Basic, Etagenbett, Kinderbett