français Winterhilfe Schweiz

Unsere Leistungen



Dringliche finanzielle Notlagen werden mit Unterstützungsleistungen wirksam überbrückt und knappe Haushaltsbudgets gezielt entlastet.

Die Mittel der Winterhilfe werden wie folgt eingesetzt:

  • Übernahme von Rechnungen (z. B. Brillen, Krankenkasse, Strom, Selbstbehalte Arztrechnungen, Mieten)
  • Beiträge an hohe Kosten mit vorliegendem Finanzierungsplan (z. B. Zahnarztrechnungen, Beiträge an Ausbildungen)
  • Abgabe von Einkaufsgutscheinen
  • Abgabe von neuen Betten inkl. Kissen, Duvets und Anzüge oder Einzelartikel für Betten (Matratzen, Bettgestell u.a.)
  • Abgabe von Kleidergutscheinen, Versand von Kleiderpaketen
  • Vermittlung von Reka-Familienferien für CHF 100.-- an Familien und allein erziehende Eltern, welche nahe am Existenzminimum leben

Zudem gibt die Winterhilfe Kanton Bern Empfehlungen über weiterführende Unterstützungsmöglichkeiten ab und vermittelt an spezialisierte Fachstellen. Sie nimmt jedoch selber keine Fachberatungen vor.


Einschränkungen:

Die Winterhilfe Kanton Bern gewährt keine Darlehen, finanziert keine Steuerrechnungen, Geldstrafen oder Schulden (Ausnahme Gesuchseinreichung durch spezialisierte Beratungsstelle) und übernimmt keine Kosten für Tiere sowie Reisen ins Ausland.

Die Winterhilfe Kanton Bern ist ergänzend zu der öffentlichen Hand tätig. BezügerInnen von Sozialhilfe und Renten aus Sozialversicherungen können nach der vorangegangenen Anfrage bei ihren zuständigen Stellen (AHV, IV, EL, Pro Infirmis und Pro Senectute) bei der Winterhilfe Kanton Bern Ergänzungsfinanzierung beantragen. Der Bescheid der vorangegangenen Anfragen ist erforderlich.


Unsere Betten



Bettgestell Basic, Etagenbett, Kinderbett